Hausordnung
Hausordnung
Diese Hausordnung der Einrichtung Kita Haus Sonnenhügel Bergstraße 11 in 15890 Eisenhüttenstadt regelt die organisatorischen relevanten Abläufe für die Personensorgeberechtigten.
Die pädagogischen Inhalte sind in der Konzeption der Einrichtung verankert.
Aufnahmebedingungen
Diese Einrichtung können alle Kinder besuchen, mit deren Eltern ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde und für die eine Kitatauglichkeit durch ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Eingewöhnung
Für neuaufzunehmende Kinder wird eine Eingewöhnungsphase angeboten, die individuell mit den Eltern, der Einrichtungsleitung und der/ dem jeweiligen Erzieher/ in abgestimmt wird.
Öffnungszeiten
Die Kita ist von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Für Kinder mit einem Betreuungsbedarf bis zu sechs Stunden täglich bieten wir eine Kernzeit von 07:30 bis 13:30 Uhr oder 8:30 bis 14:30 Uhr an. Um einen kontinuierlichen Tagesablauf sichern zu können, bitten wir diese Kernzeit einzuhalten. (siehe Pkt. 5 Versorgung)
Kinder mit einem besonderem Erziehungsbedarf (JA) sollten in der Zeit von 7:30 bis 15:30 Uhr die Kita besuchen, um den gesetzlichen Bildungsauftrag der Kita umsetzen zu können.
Bitte beachten Sie die Verhaltensampel, die in der Kita gut sichtbar angebracht wurde.
(grün- alles i. O./ gelb- schwierige Personalsituation → Maßnahmen müssen erfolgen / rot – Schließung der Einrichtung)
Akuter Personalmangel kann zu betriebsbedingten Veränderungen der Betreuungszeiten in diesen Notsituationen führen. Die Öffnungszeiten werden verkürzt und auf die jeweiligen Bedarfe der Hol -und Bringesituation angepasst, um ein optimale Betreuung der Kinder zu sichern. Weitere Maßnahmen werden individuell abgesprochen.
Betriebsreduzierten Zeiten und variable Schließtage
Betriebsreduzierte Zeiten und variable Schließtage während der Ferien bzw. an Brückentagen sind aus organisatorischen und pädagogischen Gründen notwendig. Sie werden im Kita-Ausschuss beraten, von ihm beschlossen und öffentlich durch Aushang rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Personensorgeberechtigten sollen nach Möglichkeit, ihren Urlaub in dieser Zeit planen, sodass eine bedarfsgerechte Ferien- und Urlaubsplanung erfolgen kann.
Kann das nicht ermöglicht werden, muss die Leiterin rechtzeitig informiert werden sodass die Betreuung der/des Kinder/s, ggf. in einer anderen kommunalen Einrichtung gewährleistet werden.
Versorgung
In der Kindertagesstätte wird eine Ganztagsversorgung bereitgestellt.
Frühstück, Mittagessen und Vesper werden durch einen externen Essenanbieter geliefert. Das Frühstück und Vesper wird in der Kita zubereitet. Die Getränkeversorgung wird durch die Einrichtung angeboten.
Kinder, die sechs Stunden pro Tag betreut werden, können am Frühstück oder Vesper teilnehmen und Kinder die acht Stunden oder länger betreut werden, können durch alle Mahlzeiten versorgt werden.
Aufnahme- und Abholung des Kindes, Fürsorge- und Aufsichtspflicht
Die Aufsicht der Kinder auf dem Hin- und Rückweg zur Kindertagesstätte obliegt allein den Eltern. Der Träger der Kindertagesstätte und sein Personal haben grundsätzlich ihre Pflicht erfüllt, wenn das Kind in der vereinbarten Weise aufgenommen bzw. abgeholt oder entlassen wurde.
Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht des Kindes beginnt mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung bei der/dem Erzieher/in in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten bzw. abholberechtigten Personen. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass sich Ihr Kind beim Bringen/Abholen persönlich an die Erzieher/innen wendet.
Kinder dürfen nur dann die Einrichtung selbständig verlassen, wenn eine gültige schriftliche Bescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Sollte Ihr Kind durch andere Personen abgeholt werden, muss für diese eine aktuelle schriftliche Abholberechtigung (Dokument oder Kita-App) vorliegen. Diese Personen müssen sich ggf. bei der Abholung des Kindes bei der/dem Erzieher/ in ausweisen.
Aus Sicherheitsgründen kann auf telefonischen Anruf oder per E-Mail die Herausgabe des Kindes nicht erfolgen.
Sollte die Situation eintreten, dass Kinder nach der vereinbarten Betreuungszeit und nach der Öffnungszeit der Einrichtung (ca. 1h später ohne Rückmeldung der Abholberechtigten) sich noch in der Obhut des Spätdienstes befinden, kann die Polizei informiert werden. Die Polizei informiert den Bereitschaftsdienst des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) und wird mit der jeweiligen Einrichtung in Kontakt treten, um eine Lösung, evtl. die Inobhutnahme des Kindes, zu finden.
Tritt Unwetter, Starkregen oder eine andere Form höherer Gewalt ein, werden die Personensorgeberechtigten telefonisch gebeten ihr Kind aus der Einrichtung abzuholen bzw. durch einen Abholberechtigten ihr Kind abholen zu lassen. Die Erzieher dürfen die Kinder, aus Schutz- und Sicherheitsgründen, nicht den Heimweg selbständig antreten lassen.
Bei gemeinsamen Festen und Elternveranstaltungen mit Kindern, Personensorgeberechtig-ten und Erziehern bleibt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht bei den Personensorgeberechtig-ten oder deren Vertreter.
Erreichbarkeit und Meldepflicht der Erziehungsberechtigten bei Veränderungen
Eine telefonische Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten ist jederzeit dringend erforderlich. Auf Aktualität und Vollständigkeit der Kontaktdaten (Wohnanschrift, Arbeitsstelle, Hausarzt, abholberechtigte Personen, Telefonnummern) ist zu achten.
Leiterinnensprechstunde
Die Leitersprechstunde findet in terminlicher Absprache oder nach Bedarf statt.
Krankheit, Medikamentengabe und Impfschutz
Akut kranke Kinder gehören nicht in die Kita, sondern zur Genesung in die Obhut vertrauter Personen.
Dies gilt für:
Kinder mit Fieber (über 38°C axial, über 38,5°C rektal bzw. Messung mit dem Ohrthermometer)
Kinder sollten 48 Stunden fieber- und symptomfrei sein und sich in einem guten Allgemeinzustand befinden
Kinder, die an Erbrechen und/ oder Durchfall leiden, dürfen frühestens 48 Stunden nach dem Auftreten der letzten Symptome die Kita wieder besuchen
Kinder, die offensichtlich stark unter ihren akuten Symptomen leiden (wie z. B. erschöpfender Husten, Mattigkeit, erschwerte Atmung….)
Kinder mit diesen Symptomen werden nicht in der Kita aufgenommen bzw. die Personensorgeberechtigten werden gebeten ihr Kind abzuholen. Entscheidungen darüber erfolgen nach Möglichkeit im 4-Augen -Prinzip (und mit Leitung) und werden dokumentiert. Die Eltern werden gebeten, die Symptome bei ihrem Kind von einem Arzt abzuklären.
Jede Erkrankung des Kindes, insbesondere ansteckende Infektionskrankheiten, sind dem Erzieher bekannt zu geben. Bei ansteckenden Infektionskrankheiten ist kein Besuch der Einrichtung möglich. Diese müssen dem Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG gemeldet werden. Informationen zum Infektionsschutzgesetz sowie zu meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern gibt es unter www.rki.de oder beim zuständigen Gesundheitsamt.
Medikamente werden nur dann verabreicht, wenn ein vollständig ausgefüllter Notfallplan mit der Notfallmedikation, Unterschrift des Arztes und der Personensorgeberechtigten sowie die genaue Angaben über die Verabreichung des Medikamentes vorliegt.
Wir empfehlen einen vollständigen Impfschutz bei Ihrem Kind. Es erfolgt bei Aufnahme des Kindes in der Einrichtung die Kontrolle des Nachweises auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern. Kinder, die ab Vollendung des ersten Lebensjahres den o. g. Nachweis nicht erbringen können, dürfen nicht in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.
10. Unfall- und Versicherungsschutz
Zum Unfall- und Versicherungsschutz beachten Sie bitte die Hinweise aus dem Informationsblatt zum Betreuungsvertrag gültig ab 01. Oktober 2015.
Zur Unfallverhütung wird das Tragen von Schmuck in der Einrichtung den Kindern nicht empfohlen.
11. Rauchverbot, Einnahme von Genussmittel, Drogenkonsum
Es besteht in der Einrichtung und auf dem gesamten Gelände ein striktes Rauchverbot.
Ebenso ist das Rauchen vor dem Tor- und Eingangsbereiches des Kitagebäudes untersagt.
Unter Alkoholeinfluss stehende Eltern und abholberechtigten Personen wird die Herausgabe des Kindes verweigert. Umgehend wird ein anderer Personensorgeberechtigter informiert bzw. im Notfall die Polizei Eisenhüttenstadt eingeschalten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Drogenmissbrauch.
12. Telefonieren, Fotografieren und Filmen, Umgang mit social Media
Beim Betreten der Einrichtung ist das Handy nur im Notfall zu benutzen.
Zum Schutz der uns anvertrauten Kinder ist das private Fotografieren und Filmen in der Einrichtung und auf dem Gelände der Einrichtung eingeschränkt. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos oder Filmen bildet der § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG).
Das Veröffentlichen von Fotos oder Filmen unbeteiligter Dritter bedarf der Einwilligung der/ des Abgebildeten bzw. seiner Erziehungsberechtigten. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, im Internet bzw. die Weitergabe an Pressestellen.
13. Datenschutz
Alle Informationen von Ihnen unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt. Eine Ausnahme bilden hierbei die Meldung an das Gesundheitsamt bei Häufung von ansteckenden Infektionskrankheiten und der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII.
14. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
Alle Mitarbeiter/ innen, Erziehungsberechtigten und Besucher der Einrichtung sind zum Schutz der Kinder angehalten, die Eingangstür jederzeit verschlossen zu halten. Die Gartentore sind zusätzlich mit Riegel zu schließen.
Das Öffnen und Schließen der Eingangstüren und -tore erfolgt nur durch die Personensorgeberechtigten oder deren Vertreter. Die Kinder sollen diese Türen und Tore nicht selbst öffnen und schließen. Dasselbe gilt auch für die Eingabe des Türcodes an der Eingangstür. Leiten Sie Ihr Kind nicht dazu an. Die feuerfesten Türen (Garderobeneingänge) im Gebäude dürfen aus Sicherheitsgründen nur Erwachsene oder Vorschulkinder im Beisein der Eltern selbst öffnen.
Jede/r Besucher/in des Hauses verhält sich während des Aufenthaltes respektvoll und rücksichtsvoll, so dass andere nicht gestört werden und ihnen keinen Schaden zufügt wird. Sie sind verpflichtet, die Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände und in der Einrichtung zu erhalten.
Betreten Sie aus hygienischen Gründen die Gruppenräume nicht mit Straßenschuhen.
Bitte achten Sie darauf, die Garderobe ordentlich zu verlassen.
Das Mitführen von Haustieren ist im Haus und auf dem Gelände der Einrichtung nicht gestattet.
15. Besondere Regelungen für die Kita Haus Sonnenhügel
Für mitgebrachte Gegenstände (Spielsachen, Kinderfahrzeuge, Kinderwagen, Autositze) übernimmt die Kita keine Haftung. Fahrzeuge (Roller, Laufräder) sind draußen in den dafür vorhandenen Fahrradständern unterzubringen. Das Benutzen jeglicher Fahrzeuge in den Gängen ist untersagt.
Achten Sie darauf, dass Wechselwäsche für Ihr Kind in angemessener Menge sowie der Jahreszeit und Größe entsprechend vorhanden ist.
Schuhe und Kleidung Ihres Kindes sollten mit dem Namen versehen sein.
Ziehen Sie Ihrem Kind witterungsgerechte Kleidung ohne Kordeln, Bänder und Hosenträger (Unfallschutz) an.
Bei starker Sonneneinstrahlung tragen Sie Ihrem Kind morgens Sonnenschutz auf und schicken Sie eine Kopfbedeckung mit.
Geben Sie Ihrem Kind keine Nahrungsmittel, Süßigkeiten oder anderes mit in die Kita (Jackentasche oder Rucksack). Es kann nicht garantiert werden, dass ein anderes Kind etwas davon nimmt und ggf. aufgrund einer Allergie gesundheitlich gefährdet ist. Außerdem besteht eventuell Erstickungsgefahr.
16. Hausrecht
Die Einrichtungsleitung hat das Hausrecht und ist befugt Personen, die sich nicht entsprechend dieser Hausordnung verhalten, des Hauses zu verweisen. Gleiches gilt für Personen, die sich unbefugt im Haus aufhalten.
I.Neumann
Die Stadt Eisenhüttenstadt vertretend durch die Leitung